Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LUKAMO Dogadventure & Training
Inhaberin: Lisa (Lu) Thoma
Mainzer Str. 11c
55435 Gau-Algesheim

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

LUKAMO Dogadventure & Training
Inhaberin Lisa (Lu) Thoma
Mainzer Str. 11c
55435 Gau-Algesheim

– nachfolgend „LUKAMO“ –

und den Kund:innen von LUKAMO.

2. Die AGB gelten insbesondere für Beratungen, Verhaltens- und Trainingsanalysen, Einzeltrainings, Gruppentrainings, Sozialkontaktstunden, Social Walks, fortlaufende Trainingsangebote, Kurse, Workshops, Seminare, Tages- und Mehrtagesveranstaltungen, Wanderungen und sonstige Outdoorangebote, Angebote auf oder am Wasser, Maulkorbberatungen und -anpassungen sowie sonstige von LUKAMO angebotene Leistungen.

3. Für einzelne Veranstaltungen oder Leistungen können ergänzende Bedingungen, Teilnahmevoraussetzungen und Leistungsbeschreibungen gelten. Diese werden den Kund:innen im Zusammenhang mit der jeweiligen Buchung bekannt gegeben.

4. Individuelle Vereinbarungen sowie die konkrete Leistungsbeschreibung einer Veranstaltung gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen abweichen.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

1. Verträge können insbesondere über die von LUKAMO verwendete Buchungsplattform bzw. App, über die Website, per E-Mail, WhatsApp, telefonisch oder durch individuelle Vereinbarung geschlossen werden.

2. Eine Buchung ist verbindlich, sobald sie von LUKAMO oder über das eingesetzte Buchungssystem bestätigt wurde.

3. Monatsabonnements und Sammelkarten können nicht selbstständig über das Buchungssystem abgeschlossen oder erworben werden. Der Abschluss erfolgt ausschließlich nach vorheriger individueller Vereinbarung mit LUKAMO. Nach Vertragsschluss werden das jeweilige Abonnement oder die Sammelkarte von LUKAMO im Buchungssystem hinterlegt und für die Kund:innen freigeschaltet.

4. Die Darstellung eines Abonnements oder einer Sammelkarte im Buchungssystem dient nach erfolgtem Vertragsschluss insbesondere der Verwaltung, Buchung und Übersicht der jeweiligen Leistungen und stellt keine eigenständige erneute Buchung oder einen erneuten Vertragsschluss dar.

5. Das bloße Eintragen in eine Interessenten-, Wartelisten- oder Verfügbarkeitsliste stellt noch keine verbindliche Platzzusage dar, sofern dies bei dem jeweiligen Angebot entsprechend kenntlich gemacht wurde.

6. Dies gilt insbesondere für Angebote, bei denen LUKAMO die teilnehmenden Hunde unter Berücksichtigung von Verhalten, Verträglichkeit, Gruppendynamik oder anderen fachlichen Gesichtspunkten zusammenstellt.

7. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe, auf Teilnahme an einem bestimmten Termin oder auf die gemeinsame Teilnahme mit bestimmten anderen Mensch-Hund-Teams besteht nicht.

8. LUKAMO ist berechtigt, Buchungen aus fachlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.

9. Bei Online- oder Fernabsatzverträgen werden den Kund:innen die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen und Vertragsbestätigungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt.

§ 3 Leistungsumfang

1. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

2. LUKAMO schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainings-, Verhaltens- oder sonstigen Erfolg.

3. Der Erfolg eines Trainings oder einer Beratung hängt insbesondere vom jeweiligen Hund, seinem Menschen, den individuellen Voraussetzungen, der regelmäßigen Umsetzung der Trainingsinhalte sowie von Umwelt- und Alltagseinflüssen ab.

4. Trainingsmethoden, Übungen, Reihenfolgen und Inhalte können während einer Leistung an die Bedürfnisse des jeweiligen Mensch-Hund-Teams oder der Gruppe angepasst werden.

5. LUKAMO ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter:innen, Trainer:innen oder fachkundige Kooperationspartner:innen zur Durchführung einzelner Leistungen einzusetzen, sofern die Leistung nicht ausdrücklich als persönlich durch eine bestimmte Person zu erbringende Leistung vereinbart wurde.

§ 4 Voraussetzungen für die Teilnahme

1. Der teilnehmende Hund muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gehalten und, soweit gesetzlich erforderlich, angemeldet sein.

2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz bestehen.

3. Die Kund:innen sind verpflichtet, LUKAMO vor Beginn einer Leistung alle Umstände mitzuteilen, die für die sichere und fachgerechte Durchführung relevant sein können.

Hierzu gehören insbesondere:

* bekannte oder vermutete gesundheitliche Einschränkungen,

* ansteckende Erkrankungen,

* Verletzungen,

* relevante Medikamenteneinnahmen,

* Parasitenbefall,

* Läufigkeit,

* Ängste oder starke Unsicherheiten,

* Aggressionsverhalten,

* bekannte Beißvorfälle,

* Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder Tieren,

* Ressourcenverteidigung,

* ausgeprägtes Jagdverhalten sowie

* sonstige Besonderheiten, die zu einer Gefährdung des Hundes, anderer Tiere oder Menschen führen können.

4. Veränderungen solcher Umstände sind LUKAMO unverzüglich mitzuteilen.

5. Ein Hund darf nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes, einer ansteckenden Erkrankung oder eines sonstigen erheblichen Risikos eine Gefährdung des Hundes selbst, anderer Tiere oder Menschen zu erwarten ist.

6. LUKAMO kann für einzelne Angebote besondere Voraussetzungen festlegen, beispielsweise ein Mindestalter des Hundes, bestimmte Ausrüstung, ausreichende körperliche Belastbarkeit oder eine vorherige Einschätzung durch LUKAMO.

7. Die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Hundes für die jeweilige Aktivität verbleibt bei den Halter:innen. Bei Zweifeln sollte vor der Teilnahme tierärztlicher Rat eingeholt werden.

§ 5 Verantwortung und Aufsicht über den Hund

1. Die Aufsicht und Verantwortung für den Hund verbleiben während sämtlicher Leistungen grundsätzlich bei der Halterin bzw. dem Halter oder der teilnehmenden Betreuungsperson.

2. Dies gilt auch während des Freilaufs, des Sozialkontakts, bei Übungen mit größerer Distanz zum Menschen und in sonstigen Situationen, in denen der Hund nicht unmittelbar an der Leine geführt wird.

3. Das Ableinen eines Hundes erfolgt grundsätzlich in Verantwortung der jeweiligen Halter:innen. Fachliche Empfehlungen oder Anweisungen von LUKAMO zur Gestaltung einer Trainingssituation führen nicht zu einer Übernahme der Tierhalterverantwortung durch LUKAMO.

4. Die teilnehmende Person muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund entsprechend der jeweiligen Situation zu führen.

5. Hunde dürfen nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Halter:innen gefüttert, angefasst oder gezielt in Kontakt miteinander gebracht werden.

§ 6 Sicherheitsanweisungen und Ausschluss von der Teilnahme

1. Den sicherheitsrelevanten Anweisungen von LUKAMO und den eingesetzten Trainer:innen ist Folge zu leisten.

2. LUKAMO ist insbesondere berechtigt,

* Leinenpflicht anzuordnen,

* einen Maulkorb zu verlangen,

* Sicherheitsabstände festzulegen,

* einzelne Übungen abzubrechen,

* Mensch-Hund-Teams vorübergehend aus einer Situation herauszunehmen,

* Hundekontakte zu untersagen oder zu beenden und

* die Teilnahme an einzelnen Programmpunkten einzuschränken.

3. LUKAMO kann eine Teilnahme ganz oder teilweise verweigern oder abbrechen, wenn ein Mensch-Hund-Team trotz entsprechender Hinweise eine erhebliche Gefährdung für sich oder andere darstellt oder wiederholt sicherheitsrelevante Anweisungen missachtet.

4. Gleiches gilt bei erheblichem unangemessenem Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren oder bei Verwendung von Trainingsmitteln bzw. Methoden, deren Einsatz LUKAMO aus Tierschutz- oder Sicherheitsgründen nicht verantworten kann.

5. Erfolgt der Ausschluss aufgrund eines von der teilnehmenden Person zu vertretenden Verhaltens, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter oder nicht mehr anderweitig nutzbarer Leistungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Sozialkontakt und Gruppen mit Hund-Hund-Kontakt

1. Bei Angeboten mit direktem Hund-Hund-Kontakt erfolgt die Zusammenstellung der teilnehmenden Hunde nach fachlicher Einschätzung durch LUKAMO.

2. Die Anmeldung oder Angabe einer zeitlichen Verfügbarkeit begründet keinen Anspruch auf Zuteilung eines Platzes zu einem bestimmten Termin.

3. LUKAMO entscheidet unter Berücksichtigung der bekannten Eigenschaften der Hunde über geeignete Gruppenkonstellationen.

4. Ein Anspruch darauf, dass ein Hund mit bestimmten anderen Hunden Kontakt erhält oder dass innerhalb eines Termins Freilauf oder unmittelbarer Körperkontakt stattfindet, besteht nicht.

5. LUKAMO kann insbesondere die Verwendung eines geeigneten Maulkorbs verlangen.

6. Auch bei fachlich ausgewählten Hundekontakten lassen sich Konflikte, körperliche Auseinandersetzungen oder Verletzungen nicht vollständig ausschließen. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Ausrüstung

1. Die Kund:innen sind für geeignete, sichere und dem jeweiligen Angebot entsprechende Ausrüstung für Mensch und Hund verantwortlich.

2. LUKAMO kann für einzelne Leistungen bestimmte Ausrüstungsgegenstände voraussetzen, insbesondere geeignete Leinen, Geschirre, Halsbänder, Maulkörbe, wettergerechte Kleidung, Trinkwasser, Beleuchtung oder Sicherheitsausrüstung.

3. Fehlt sicherheitsrelevante Ausrüstung, kann LUKAMO die Teilnahme an einzelnen Übungen oder an der gesamten Leistung ablehnen, soweit eine sichere Durchführung ansonsten nicht gewährleistet werden kann.

§ 9 Einzeltraining, Analyse und Beratung – Stornierung

1. Vereinbarte Termine für Einzeltraining, Trainings- oder Verhaltensanalyse und Beratungen werden ausschließlich für die jeweilige Kundin bzw. den jeweiligen Kunden reserviert.

2. Eine Stornierung ist bis mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

3. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, werden 50 % des vereinbarten Entgelts berechnet.

4. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint die Kundin bzw. der Kunde ohne vorherige Absage nicht, werden 100 % des vereinbarten Entgelts berechnet.

5. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage bei LUKAMO.

6. Kann der frei gewordene Termin anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung berücksichtigt.

7. Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass LUKAMO durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Bei einer nachweislich plötzlich eingetretenen Erkrankung oder einem Unfall der teilnehmenden Person oder des Hundes werden abweichend von den vorstehenden Regelungen höchstens 50 % des vereinbarten Entgelts berechnet. Weitergehende Kulanzentscheidungen im Einzelfall bleiben möglich.

9. Verspätet sich die Kundin bzw. der Kunde, besteht kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Termins. Ist eine sinnvolle oder sichere Durchführung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich, kann der Termin als nicht wahrgenommen behandelt werden.

§ 10 Gruppentraining – Stornierung einzelner Termine

1. Gebuchte Gruppentermine können bis mindestens 12 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.

2. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt der gebuchte Termin als in Anspruch genommen.

3. Bei Sammelkarten wird die entsprechende Einheit verbraucht. Bei Angeboten mit einer begrenzten Zahl nutzbarer Trainingseinheiten wird der Termin auf das verfügbare Kontingent angerechnet.

4. Bei einer nachweislich plötzlich eingetretenen Erkrankung oder einem Unfall der teilnehmenden Person oder des Hundes kann die Einheit wieder gutgeschrieben werden.

5. Ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes einer nicht wahrgenommenen Gruppenstunde besteht nicht.

6. Bei Angeboten ohne zahlenmäßig begrenztes Nutzungskontingent entsteht durch eine nicht wahrgenommene Buchung kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Monatsbeitrags.

§ 11 Sammelkarten

1. Sammelkarten werden ausschließlich nach individueller Vereinbarung mit LUKAMO erworben und anschließend von LUKAMO als digitales Trainingsguthaben im Buchungssystem hinterlegt.

2. Sammelkarten sind ab Kaufdatum zwölf Monate gültig.

3. Das Guthaben ist einem bestimmten Hund zugeordnet.

4. Die Sammelkarte ist nicht auf fremde Hunde oder außenstehende Personen übertragbar.

5. Familienmitglieder sowie Partner:innen der ursprünglich buchenden Person dürfen mit dem auf der Sammelkarte hinterlegten Hund an den entsprechenden Trainingsangeboten teilnehmen, sofern die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

6. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Gültigkeitsdauer nicht genutzte Einheiten verfallen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

7. Bei einem längerfristigen Hinderungsgrund kann LUKAMO im Einzelfall eine angemessene Verlängerung gewähren. Ein allgemeiner Anspruch hierauf besteht nicht.

8. Eine Barauszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Rückzahlungsansprüche bestehen.

9. Wird eine Veranstaltung von LUKAMO abgesagt und nicht durch einen Ersatztermin ersetzt, wird eine hierfür bereits abgebuchte Einheit wieder gutgeschrieben.

§ 12 Monatsabonnements

1. Monatsabonnements werden ausschließlich nach individueller Vereinbarung mit LUKAMO abgeschlossen. Ein selbstständiger Abschluss des Abonnements über das Buchungssystem ist nicht möglich.

2. Nach Vertragsschluss wird das Abonnement von LUKAMO im Buchungssystem hinterlegt und freigeschaltet. Das Buchungssystem dient anschließend insbesondere der Verwaltung und Buchung der im Abonnement enthaltenen Trainingsangebote.

3. Monatsabonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4. Das Abonnement kann von beiden Vertragsparteien bis spätestens zum 5. eines Kalendermonats zum Ende desselben Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachricht an LUKAMO, erfolgen.

7. Der monatliche Beitrag ist jeweils am 1. des jeweiligen Monats fällig.

8. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Beschreibung des jeweiligen Abonnements.

9. Auch bei einem Angebot mit umfassender oder unbegrenzter Trainingsmöglichkeit besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Trainerperson oder die Teilnahme an jeder gewünschten Trainingsstunde.

10. Sämtliche Gruppentermine müssen grundsätzlich vorab gebucht werden und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Plätze sowie der jeweiligen fachlichen Eignung des Mensch-Hund-Teams für das Angebot.

11. Eine Nichtnutzung des Abonnements aus persönlichen Gründen führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung des Monatsbeitrags.

12. Das Abonnement kann bei Vorliegen eines nachvollziehbaren wichtigen persönlichen Grundes auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum pausiert werden. Über Beginn und Dauer der Pause ist vorab eine Vereinbarung mit LUKAMO zu treffen.

13. Eine Pausierung ist für höchstens drei zusammenhängende Monate möglich.

14. Nach Ablauf des vereinbarten Pausenzeitraums wird das Abonnement automatisch wieder aufgenommen. Ist eine Wiederaufnahme auch nach einer maximal dreimonatigen Pause aufgrund des fortbestehenden Hinderungsgrundes nicht möglich, wird das Vertragsverhältnis beendet, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wird.

15. Betriebsferien und planbare trainingsfreie Zeiten von LUKAMO sind bei der Kalkulation und Gestaltung des monatlichen Trainingsangebots berücksichtigt. Soweit möglich, können Ersatztermine oder Trainingseinheiten durch andere Mitarbeiter:innen angeboten werden.

16. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Trainingstagen innerhalb jeder einzelnen Kalenderwoche besteht nicht, sofern beim jeweiligen Abonnement nicht ausdrücklich eine konkrete Mindestzahl an Terminen zugesagt wird.

§ 13 Kurse und Workshops mit mehreren Terminen

1. Bei einem mehrteiligen Kurs wird grundsätzlich ein Platz für den gesamten ausgeschriebenen Kurs gebucht.

2. Die Vergütung wird für den gesamten Kurs und nicht für die tatsächliche Anwesenheit an einzelnen Terminen geschuldet.

3. Kann ein einzelner Kurstermin aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung oder Nachholung.

4. Soweit organisatorisch möglich, kann LUKAMO eine Nachholmöglichkeit oder eine andere Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

5. Für die vollständige Stornierung eines Kurses gelten die Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen gemäß § 14.

6. Die Übertragung eines vollständig gebuchten Kursplatzes auf eine Ersatzperson ist nach vorheriger Zustimmung von LUKAMO grundsätzlich möglich, sofern die Ersatzperson und der teilnehmende Hund sämtliche Voraussetzungen des jeweiligen Angebots erfüllen.

7. Eine Übertragung einzelner Kurstermine auf andere Personen ist nur nach vorheriger Zustimmung von LUKAMO möglich.

8. Bei plötzlich eintretender Krankheit oder einem Unfall kann LUKAMO im Einzelfall eine kulante Lösung anbieten, insbesondere wenn ein Platz noch anderweitig vergeben werden kann oder LUKAMO hierdurch keine bereits entstandenen Kosten trägt. Ein automatischer Anspruch auf Erstattung besteht hieraus nicht.

§ 14 Veranstaltungen, Seminare und Events – Stornierung

1. Für Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Tagesveranstaltungen und sonstige zeitlich festgelegte Sonderveranstaltungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

a) Bei einer Stornierung mindestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine vollständige Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmeentgelts.

b) Bei einer Stornierung weniger als sieben Kalendertage, jedoch mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, werden 50 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts berechnet bzw. 50 % eines bereits gezahlten Entgelts erstattet.

c) Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird das volle vereinbarte Teilnahmeentgelt berechnet.

2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei LUKAMO.

3. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes werden berücksichtigt.

4. Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass LUKAMO kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Zustimmung von LUKAMO den gebuchten Platz übernehmen. Bei Veranstaltungen mit Hund gilt dies nur, wenn auch der Ersatzhund die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

6. Bei Erkrankung oder Unfall besteht bei Veranstaltungen aufgrund bereits entstehender Organisations-, Personal-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Miet- oder sonstiger Kosten kein automatischer Anspruch auf eine von den vorstehenden Stornierungsbedingungen abweichende Erstattung.

7. LUKAMO kann bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einem Unfall im Einzelfall eine kulante Lösung anbieten, insbesondere wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann oder noch keine entsprechenden Kosten entstanden sind.

§ 15 Mehrtagesveranstaltungen und Übernachtungen

1. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung ergeben sich die enthaltenen Leistungen, insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Programm, Aktivitäten und sonstige Leistungen, aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

2. Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Beförderungsleistung durch LUKAMO Bestandteil der Buchung ist.

3. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Haus-, Platz- und sonstigen Nutzungsordnungen der jeweiligen Unterkunft oder Veranstaltungsstätte einzuhalten.

4. Schäden, die eine teilnehmende Person oder der von ihr mitgeführte Hund schuldhaft an Unterkünften, Räumen, Inventar oder sonstigem Eigentum Dritter verursacht, sind nach den gesetzlichen Bestimmungen von der verantwortlichen Person zu ersetzen.

5. Besondere Anforderungen hinsichtlich der Unterbringung von Hunden, Leinenpflicht, Sauberkeit oder gemeinschaftlicher Nutzung von Räumen sind einzuhalten.

6. Wünsche hinsichtlich Zimmerbelegung, Schlafplätzen oder Unterbringung werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil zugesagt wurden.

7. Besondere Ernährungsbedürfnisse, Allergien und Unverträglichkeiten sind LUKAMO rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Ob und in welchem Umfang diese berücksichtigt werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

8. Verlässt eine teilnehmende Person eine Mehrtagesveranstaltung aus persönlichen Gründen vorzeitig oder nimmt sie einzelne angebotene Programmpunkte nicht wahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits bereitgestellter Leistungen.

9. Soweit eine von LUKAMO angebotene Kombination aus Übernachtung und weiteren Leistungen im konkreten Einzelfall rechtlich als Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung einzustufen ist, gelten die zwingenden gesetzlichen reisevertraglichen Vorschriften vorrangig. Rechte der Reisenden nach den §§ 651a ff. BGB werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 16 Outdoor-, Wander- und Wasserangebote

1. Outdoorangebote können besondere körperliche Anforderungen an Mensch und Hund stellen.

2. Die Teilnehmer:innen haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie und ihr Hund den in der jeweiligen Ausschreibung beschriebenen körperlichen Anforderungen gewachsen sind.

3. Strecken, Dauer, Übungen und Ablauf können insbesondere aufgrund von Wetter, Bodenverhältnissen, Wegesperrungen, Wasserstand, Strömung, Zustand der Gruppe oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen angepasst werden.

4. Bei Angeboten auf oder am Wasser sind sämtliche Sicherheitsanweisungen zwingend zu beachten.

5. LUKAMO kann die Verwendung bestimmter Sicherheitsausrüstung, insbesondere von Schwimmwesten, verlangen und die Teilnahme verweigern, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

6. Die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Aktivitäten kann von LUKAMO abgebrochen werden, sobald nach fachlicher Einschätzung eine relevante Gefahr für Mensch oder Hund besteht.

§ 17 Witterung, höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Umstände

1. Hundetraining und Veranstaltungen von LUKAMO finden teilweise im Freien statt und können grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung durchgeführt werden.

2. Bei extremen Witterungsverhältnissen oder anderen Umständen, die eine sichere oder zumutbare Durchführung nicht ermöglichen, kann LUKAMO eine Veranstaltung absagen, verkürzen, verlegen oder inhaltlich anpassen.

3. Hierzu zählen insbesondere erhebliche Hitze, Sturm, Gewitter, Glätte, Hochwasser, gefährliche Wasser- oder Strömungsverhältnisse, behördliche Warnungen oder Sperrungen sowie vergleichbare Gefahrenlagen.

4. Wird eine einzelne Trainingsleistung durch LUKAMO abgesagt, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder ein hierfür verwendetes Guthaben wieder gutgeschrieben.

5. Wird eine gesondert vergütete Veranstaltung endgültig abgesagt und keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

6. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 18 Mindestteilnehmerzahl und Änderungen

1. LUKAMO kann für Kurse, Workshops und Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl festlegen.

2. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden.

3. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet, soweit keine Ersatzveranstaltung vereinbart wird.

4. Weitergehende Aufwendungen der Teilnehmer:innen, insbesondere selbst gebuchte Anreise- oder Übernachtungskosten außerhalb der von LUKAMO geschuldeten Leistung, werden nur ersetzt, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

5. LUKAMO kann aus sachlichen Gründen geringfügige Änderungen hinsichtlich Ablauf, Trainingsort, Route, zeitlicher Reihenfolge, Trainer:innen oder Inhalt einer Veranstaltung vornehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter und der wesentliche Wert der gebuchten Leistung nicht erheblich verändert werden.

6. Erhebliche Vertragsänderungen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften.

§ 19 Fremde Veranstaltungsorte und externe Leistungserbringer

1. Bei Leistungen, die auf dem Gelände oder in Räumen Dritter stattfinden, sind zusätzlich die dort geltenden Haus-, Sicherheits-, Tierhaltungs- und Nutzungsregeln einzuhalten.

2. LUKAMO ist nicht verantwortlich für Leistungen, die Kund:innen unmittelbar und eigenständig bei einem dritten Anbieter buchen und bezahlen.

3. Soweit Leistungen Dritter Bestandteil einer von LUKAMO geschuldeten Gesamtleistung sind, bleiben die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von LUKAMO unberührt.

4. Änderungen oder Einschränkungen durch Betreiber fremder Veranstaltungsorte können Änderungen des Veranstaltungsablaufs erforderlich machen.

§ 20 Maulkorbberatung, Anpassung und Produkte

1. Gegenstand einer Maulkorbberatung kann insbesondere die Auswahl, Größenbestimmung, Passformkontrolle und gegebenenfalls Anpassung eines Maulkorbs sein.

2. Die Kund:innen sind verpflichtet, die Passform eines Maulkorbs regelmäßig selbst zu kontrollieren.

3. Veränderungen von Gewicht, Körperbau, Fell, Gesundheitszustand oder Verhalten des Hundes können eine erneute Anpassung erforderlich machen.

4. Ein bei der Anpassung passend sitzender Maulkorb garantiert nicht, dass dieser ohne weitere Kontrolle dauerhaft für den Hund geeignet bleibt.

5. Maulkörbe und sonstige Ausrüstung sind vor jeder Verwendung auf Beschädigung, Verschleiß und sicheren Sitz zu überprüfen.

6. Für den Verkauf von Waren gelten ergänzend die gesetzlichen kaufrechtlichen Vorschriften.

7. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

8. Für individuell angefertigte oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Waren können besondere gesetzliche Bestimmungen zum Widerrufsrecht gelten.

§ 21 Leihmaterial

1. Von LUKAMO oder Kooperationspartner:innen zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

2. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen.

3. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verlust haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Normale Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch ist hiervon nicht umfasst.

§ 22 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

2. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich die gegenüber Verbraucher:innen angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Anfahrt, Eintritt, Unterkunft, Verpflegung, Material oder Leihgegenstände, werden den Kund:innen vor Vertragsschluss mitgeteilt, soweit sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.

4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder bei der Buchung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.

5. Abonnementbeiträge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig.

6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. LUKAMO kann bei erheblichen Zahlungsrückständen weitere kostenpflichtige Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 23 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

1. Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen steht Verbraucher:innen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

2. Das gesetzliche Widerrufsrecht und eine vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeit sind voneinander unabhängig.

3. Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sowie für bestimmte Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen, bei denen für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.

4. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhalten die Kund:innen die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

5. Soweit eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin bzw. des Kunden bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen werden soll, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.

6. Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung.

§ 24 Haftung von LUKAMO

1. LUKAMO haftet unbeschränkt

* bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

* bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

* nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

* in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LUKAMO auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter:innen, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von LUKAMO.

5. Die gesetzlichen Vorschriften über die Tierhalter- und Tieraufseherhaftung bleiben unberührt.

§ 25 Schäden durch teilnehmende Hunde und Personen

1. Die Halter:innen bzw. verantwortlichen Betreuungspersonen bleiben für ihren Hund nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

2. Verursacht ein Hund einen Personen-, Tier- oder Sachschaden, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Die Kund:innen sind verpflichtet, von ihrem Hund oder ihnen selbst verursachte relevante Schäden unverzüglich LUKAMO und gegebenenfalls der geschädigten Person mitzuteilen.

4. Die Verpflichtung zum Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gemäß § 4 bleibt hiervon unberührt.

§ 26 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

1. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen für Werbe-, Veröffentlichungs- oder Social-Media-Zwecke erfolgen nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen gesonderten Einwilligung.

2. Eine entsprechende Einwilligung ist freiwillig und kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen werden.

3. Soweit Video- oder Bildaufnahmen ausschließlich für die konkrete Trainings- oder Verhaltensanalyse erforderlich sind, werden die Kund:innen hierüber im jeweiligen Zusammenhang informiert.

4. Kund:innen dürfen Aufnahmen anderer Teilnehmer:innen oder deren Hunde nur anfertigen und veröffentlichen, wenn die jeweils erforderliche Zustimmung vorliegt.

§ 27 Datenschutz und Buchungssysteme

1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von LUKAMO.

3. Für die Buchungs-, Termin-, Rechnungs- und Vertragsverwaltung kann LUKAMO externe Software- und Buchungssysteme einsetzen.

4. Soweit für bestimmte Angebote ein Kundenkonto in einem solchen System benötigt wird, werden die Kund:innen hierauf im Rahmen der Buchung hingewiesen.

5. Die technische Hinterlegung oder Freischaltung eines zuvor individuell vereinbarten Abonnements oder einer Sammelkarte im Buchungssystem stellt keinen eigenständigen Vertragsschluss über das Buchungssystem dar.

§ 28 Minderjährige

1. Verträge mit Minderjährigen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen, soweit diese nicht bereits selbst Vertragspartner:innen sind oder eine gesetzliche Ausnahme besteht.

2. LUKAMO kann für bestimmte Angebote verlangen, dass Minderjährige von einer aufsichtspflichtigen erwachsenen Person begleitet werden.

3. Eine Übernahme der allgemeinen Aufsichtspflicht für Minderjährige erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 29 Rangfolge von Vertragsinformationen

Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Informationen gilt, soweit rechtlich zulässig und keine individuell ausgehandelte Vereinbarung entgegensteht, folgende Reihenfolge:

1. individuell getroffene Vereinbarung,

2. konkrete Buchungsbestätigung,

3. konkrete Leistungs- oder Veranstaltungsbeschreibung,

4. diese AGB,

5. sonstige allgemeine Informationen oder Werbematerialien.

Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 30 Änderungen laufender Verträge und dieser AGB

1. Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Eine spätere Änderung dieser AGB führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits bestehender Verträge.

3. Änderungen laufender Vertragsverhältnisse erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und, soweit erforderlich, mit Zustimmung der Kund:innen.

4. Gesetzlich zwingende Rechte der Kund:innen bleiben unberührt.

§ 31 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Regelungen, durch deren Anwendung zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt würden, in dem Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

2. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.